Jugendschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird auch in unserem Verein groß geschrieben.

Deshalb besitzen alle Vorstandsmitglieder und Personen die unsere Jugendlichen betreuen, beaufsichtigen, oder ausbilden ein aktuell gültiges erweitertes Führungszeugnis nach §§ 30 Abs. 5, 30a Abs. 1 BZRG.